Gebühren / Erstattung / Zahlung


Was kostet mich meine Gesundheit?

Das ist eindeutig die falsche Fragestellung. Richtig wäre, was ist Ihnen Ihre Gesundheit wert? Denn eigentlich ist sie unbezahlbar. Ich bin hier ganz ehrlich. Manche Patienten lehnen eine Therapie ab, wenn sie diese selber bezahlen müssen. Wird der Leidensdruck dann größer, ändern viele Patienten ihre Meinung. Aber dann ist weitere Zeit vergangen und die Problematik hat sich eventuell verschlimmert. Heutzutage können wir uns nicht mehr nur auf den (Haus-) Arzt und die Krankenkasse verlassen. Die Leistungen der Versicherungen und Kassen werden immer wieder reduziert. Auf der anderen Seite bringt uns die Forschung sowohl in der klassischen Medizin als auch in der Naturheilkunde immer neue Möglichkeiten für Diagnose und Therapie. Es ist unsere persönliche Gesundheit um die es hier geht. Da heißt es auch selbst Verantwortung zu übernehmen. Und das kann dann auch mal etwas kosten. Vorsorge, ein Thema für sich aber genauso wichtig. Warten wir lange ab, ist eine Erkrankung eventuell deutlich schlimmer geworden und die Therapie zieht sich in die Länge, verursacht höhere Kosten oder ist eventuell nur wenig wirksam. Bedenken Sie, Sie investieren in sich selbst; in Ihr Leben und Ihre Zukunft.

Die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung hängen vom Zeitaufwand, den Untersuchungen, den angewendeten Behandlungen und deren Häufigkeit ab. Die Kosten können insgesamt sehr unterschiedlich sein und sind für jeden Patienten individuell. Daher erfolgt beim Erstgespräch bzw. der Anamnese mit dem Patienten eine ausführliche Abklärung der zu erwartenden Kosten.

Eine solche Anamnese umfasst neben der körperlichen Untersuchung auch ein längeres Gespräch nach dem letztlich ein Therapievorschlag erarbeitet wird und somit auch die Kosten ermittelt werden. Dies benötigt im Regelfall einen Zeitaufwand von knapp einer bis zwei Stunden. Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich dann auf ungefähr 50,- bis 160,- EUR. Die Stunde wird dabei mit 80,-EUR abgerechnet; ggf. natürlich nur anteilig und selbstverständlich auch genau.

Das Zweitgespräch, ggf. mit ausführlicher Befunderläuterung, wird je Stunde auch mit 80,- EUR sowie einmalig 50,- für die Ausarbeitung von Medikamenten- und Therapieplan, welche bereits im Vorfeld erfolgt ist, abgerechnet.

Folgegespräche in der Praxis und Telefonate, welche länger als fünf Minuten dauern oder weitergehende Recherche benötigen, werden ebenfalls mit 80,-/Std. anteilig berechnet und Ihnen gegebenenfalls dann als Rechnung per Post übersendet.

Um kostendeckend arbeiten zu können, sind wir HeilpraktikerInnen in den meißten Fällen darauf angewiesen, unsere Honorare frei mit den Patienten zu vereinbaren. Die Preise in der sogenannten GebüH* sind aus mehreren Gründen in vielen Fällen nicht mehr ausreichend. Zum einen gibt es mittlerweile viel mehr und auch neue Therapien; diese sind in der GebüH einfach nicht enthalten. Und zum anderen ist die GebüH aus dem Jahre 1985; und seitdem quasi überhaupt nicht preislich an Kostensteigerungen angepasst worden. Natürlich orientiere ich mich in Teilen an der GebüH. Nur haben Sie bitte Verständnis, wenn in den überwiegenden Fällen ein anderer Preis abgerechnet werden muss. So kommt in manchen Fällen auch die sogenannte Analogabrechnung zur Anwendung. Selbstverständlich werde ich Sie hierüber informieren.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten beim Besuch des Heilpraktikers. Es kann jedoch in einigen wenigen Fällen Tarifoptionen oder Sonderprogramme geben, die eventuell einen kleinen Teil der Kosten (von bestimmten Therapien) dem Patienten erstatten können. Fragen Sie auch hierzu einfach mal bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung nach. Manchmal klärt ein kurzes Telefonat schon die eine oder andere Frage.

Anders sieht es bei z.B. privatversicherten oder beihilfeberechtigten Patienten aus. Die Behandlungskosten werden ganz oder zu Teilen von den Leistungsträgern übernommen. Jedoch gibt es auch hier verschiedenste Ausnahmen, da unter anderem nicht alle Heilverfahren anerkannt werden oder Kostengrenzen (z.B. durch die GebüH) gesetzt sind. Da nicht ich, sondern Sie der Vertragspartner Ihrer jeweiligen Versicherung sind, habe ich keine Möglichkeit, Einfluss auf deren Erstattungsverhalten zu nehmen.

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, sofern eine Erstattung der Behandlungskosten wichtig oder angedacht ist, Ihre Versicherung schon vor der Behandlung nach einer grundsätzlichen Übernahmebereitschaft zu fragen. Bei umfangreichen Therapien kann dazu auch eine ungefähre Kosteneinschätzung in Verbindung mit der Angabe des Therapiekonzeptes vorab erfolgen, die Sie an den Leistungsträger zur Prüfung der Übernahmefähigkeit senden können.

Die Begleichung meiner Rechnung (Liquidation) geschieht in jedem Fall unmittelbar am Tag der erbrachten Leistung in der Praxis in Bar oder vorzugsweise per EC-Karte. Sie können die Rechnung (Liquidation) dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Ein vorheriges Abwarten der Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist aus wirtschaftlichen und internen abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich.

 

ECCASH; zahlen Sie ganz einfach in Bar oder per Karte

 

Datenschutzinformationen für Karteninhaber: Weitere Informationen zur Zahlungsabwicklung erhalten Sie unter: www.telecash.de/datenschutz

Termin absagen oder nicht nutzen

Die Praxis arbeitet ausschließlich als Terminpraxis, ein Termin ist also für Sie fest eingeplant. Lassen Sie diesen Termin ausfallen ohne ihn rechtzeitig abzusagen, kann er nicht ohne weiteres für einen anderen Patienten genutzt werden. Es entsteht in der Praxis somit eine Arbeitslücke mit entsprechendem finanziellem Ausfall. Daher müssen Sie einen Gesprächstermin zwingend 24 besser 48 Stunden vorher absagen. Geschieht dies nicht, wird Ihnen der Termin eventuell mit 70,- in Rechnung gestellt.


 

*GebüH=Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker