Medikamentenherstellung

 

Als Schwerpunktpraxis für "Komplementäre Onkologie" und "Individuelle Schmerztherapie" bin ich oftmals auf besondere Medikamente angewiesen. Daher stelle ich verschiedene Medikamente selber her. Denn dies eröffnet mir mehr Therapiemöglichkeiten.

Die Herstellung erfolgt Patientenspezifisch. Daraus resultiert eine spezielle und sehr individuell auf Ihre Beschwerden zugeschnittene Behandlung, um einen größtmöglichen Erfolg erreichen zu können.

Die Grundlage dafür ist das Arzneimittelgesetz (AMG). Hier regeln die Paragraphen 67 Abs. 1 und 2 sowie 13 Abs. 2b und 20 wer welche Medikamente für welche Anwendung herstellen darf und wie der Anzeigepflicht nachzukommen ist.

In meiner Form als Heilpraktikerin habe ich die Erlaubnis Medikamente herzustellen und diese dann in meiner Praxis zu verabreichen.

 

Medikamentenherstellung Labortechnik

Die Herstellung selber ist ein größtenteils sehr aufwendiger Prozess, der neben den Rohstoffen in höchster Qualität auch eine zuverlässige und umfangreiche Laborausstattung erfordert. Daher arbeite ich bei der Herstellung mit einem zertifizierten Labor in Hamburg zusammen. Dieses Unternehmen kann auf über 80 Jahre Erfahrung zurückgreifen und stellt somit einen kompetenten Partner für mich da. Das Labor verfügt unter anderem über eine eigene Analytik, Reinräume der Klassen A/B und D, eine Gefrierlagerung bis minus 80° und eine eigene Wasseraufbereitung um den GMP-Standard für die Medikamentenherstellung einhalten zu können.

 

 

Zu individuellen Therapien stelle ich unter anderem diese
Medikamente her:

  • Artesunat (Artemisininderivat)
  • Glutathion
  • Peptidlösungen
  • Vitamin-C hochdosiert  
  • Natriumhydrogencarbonat
  • Protokolllösung
  • B-Komplexvarianten
  • Aminosäuren und deren Kombinationen 
  • Curcuma in versch. Ausf. (auch als Curcumin bezeichnnet)
  • ...

Die vorgeschriebene Anzeige der Herstellung bei der jeweils zuständigen Behörde ist erfolgt.

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Medikamentenherstellung Artesunat Gefriertrocknung